Dürrwang - Caravan und Reisemobile


Filterförderung für Reisemobile

paragrafen 06
Wir weisen darauf hin, dass es jetzt auch Filterförderung für Reisemobile gibt.

Die Bundesregierung wird den nachträglichen Einbau von Dieselpartikelfiltern in Pkw, Reisemobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t fördern. Laut dem Entwurf der Richtlinie zahlt der Staat 330,- Euro für Pkw und Reisemobile bis 3,5 t, die vor dem 31.12.2006 zugelassen, und zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2010 mit einem Filter nachgerüstet wurden. Besitzer dieser Fahrzeuge erhalten die Förderung auch rückwirkend. Die Regelung wird Mitte Mai veröffentlicht und in Kraft treten. Wie bei der Umweltprämie auch, können Fahrzeughalter den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.


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